Über den Ausschuss

Österreich hat sich dazu entschlossen, die UN-Behindertenrechtskonvention zu unterschreiben, welche am 26.10.2008 in Kraft getreten ist.

Eine Konvention ist eine besondere Vereinbarung oder ein besonderer Vertrag. Diesen Vertrag haben viele Länder unterschrieben und müssen ihn erfüllen. In der UN-Behindertenrechtskonvention geht es besonders darum, dass Rechte von Menschen mit Behinderung eingehalten werden und sie nicht benachteiligt oder ausgeschlossen werden.

Im November 2013 hat das Land Kärnten beschlossen, einen Plan zu machen, wie man im Bundesland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen kann. Dieser Plan heißt Kärntner Landes-Etappen-Plan, in kurz LEP.

Um dies gut begleiten, kontrollieren und vorantreiben zu können, wurde ein Landes-Monitoringausschuss eingerichtet. Am 23.06.2020 hat der Kärntner Monitoringausschuss seine Arbeit aufgenommen.

Das folgende Gebärdensprachvideo fasst die wesentlichen Punkte des Monitoringausschusses in Gebärdensprache zusammen:

(Hinweis: „Im Gebärdenspachvideo genannt werden die mit Stand vom 23.06.2020 ursprünglich bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Monitoringausschusses. Spätere Änderungen bei den Mitgliedern und Ersatzmitglieder konnten im Gebärdensprachvideo nicht berücksichtigt werden.”)

Was macht der Monitoringausschuss?

Das Wort „monitoring“ kommt aus der englischen Sprache. Es bedeutet, dass ein Vorgang beobachtet, überwacht und kontrolliert wird.

Der Kärntner Monitoringausschuss hat folgende Aufgaben:

• Er teilt seine Meinung schriftlich der Landesregierung mit und macht Verbesserungsvorschläge;
• er sieht sich Gesetzesentwürfe an, die für Menschen mit Behinderung wichtig sind;
• er berät die Landesregierung zu Themen von Menschen mit Behinderung;
• er schreibt Berichte über seine Arbeit an die Landesregierung;
• er arbeitet mit den Monitoringausschüssen der anderen Bundesländer und dem Bundes-Monitoringausschuss zusammen.

Die Geschäftsstelle Monitoringausschuss gehört zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung. Die Geschäftsstelle unterstützt den Monitoringausschuss organisatorisch. Fachlich ist der Monitoringausschuss weisungsfrei. Das bedeutet, er kann seine eigene Meinung vertreten.